Führescheinklassen

Pkw-Führerschein B

Beim Pkw-Führerschein gibt es unterschiedliche Varianten der Fahrerlaubnis, welche als Klassen bezeichnet werden. Der Klassiker ist der Führerschein der Klasse B, sozusagen der “normale Autoführerschein”. Für alle, die bereits im Alter von 17 Jahren Autofahren möchten, gibt es die Klasse “BF 17″. Für das Mitführen größerer Anhänger gibt es zusätzlich noch die Klasse “BE”.

Begleitetes Fahren B17

In Hessen läuft schon seit dem 1. Oktober 2006 der Modellversuch “Begleitetes Fahren”. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf. Begleitperson: Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3), maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Anhänger von mehr als 750 kg BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht unter Klasse B fallen. Eine typische Kombination für Klasse BE ist zum Beispiel ein PKW mit Pferdeanhänger. Die Führerscheinklasse BE erweitert den Führerschein Klasse B (PKW) um die Erlaubnis einen Anhänger von mehr als 750 kg und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zu ziehen. Grundvoraussetzung für die Klasse BE ist die Fahrerlaubnis Klasse B.